Bund will Lebensmittelinnovationen vereinfachen

Im Schweizer Lebensmittelrecht sollen diverse Verordnungen angepasst werden. Unter anderem sollen Lebensmittelhersteller neuartige Lebensmittel bereits vor der Zulassung mit Probanden testen können. Die Vernehmlassung läuft.

Die Schweiz übernimmt die europäischen Deklarationsvorgaben für Honig.

Die Schweiz übernimmt die europäischen Deklarationsvorgaben für Honig.

Quelle: Symbolbild Benyamin Bohlouli/Unsplash

Im Lebensmittelrecht sollen in 16 Verordnungen neue Regeln eingeführt werden. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat am 13. Oktober 2026 die Vernehmlassung zu den Änderungen eröffnet. Sie dauert bis am 27. Januar 2026, wie das EDI mitteilt.

Verschiedene neue Vorgaben stärken laut Mitteilung den Gesundheits- und Täuschungsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten. So soll die Verwendung von Bisphenol A und anderen gefährlichen Bisphenolen in zahlreichen Lebensmittelkontaktmaterialien verboten werden. Hierfür wird das 2025 eingeführte Verwendungsverbot in Kunststoffen, Druckfarben und Beschichtungen ausgeweitet, etwa auf Klebstoffe oder Gummi.

Weiter übernimmt die Schweiz die europäischen Deklarationsvorgaben für Honig. Entsprechend sollen bei Mischungen, die aus verschiedenen Ländern stammen, alle Herkunftsnationen mit ihrem Anteil am Gesamterzeugnis angegeben werden müssen. Die neuen Kennzeichnungsvorschriften sollen dazu beitragen, betrügerische Praktiken zu reduzieren, so das EDI.

Die Verordnungsrevision sieht zudem eine Stärkung des Vollzugs vor. So soll der Datenaustausch zwischen den Kantonen und dem Bund verbessert werden, was die schweizweit koordinierte Verfolgung systematischer Verstösse gegen das Lebensmittelrecht vereinfacht.

Neue Regeln gibt es auch für neuartige Lebensmittel (novel food), also für Produkte, die in der Schweiz oder in der EU traditionell nicht verzehrt werden, beispielsweise Insekten. Wer sie auf den Markt bringen möchte, benötigt eine Bewilligung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Da die Entwicklung von neuartigen Lebensmitteln oft aufwändig und kostenintensiv ist, sollen Unternehmen die Möglichkeit erhalten, sie künftig bereits vor der Zulassung mit Probanden zu testen, um das Marktpotential abschätzen und die Produkte optimieren zu können. Die Sicherheit der Erzeugnisse muss gewährleistet und dokumentiert sein. Mit dieser Neuerung setzt der Bund das Anliegen einer Motion von Nationalrätin Meret Schneider um.