Kartellamt verlängert Prüfung der Edeka-Tegut-Übernahme

Das deutsche Bundeskartellamt hat die Frist zur Prüfung der geplanten Übernahme grosser Teile von Tegut durch Edeka um eine Woche bis zum 30. September 2026 verlängert.

Die Tegut-Übernahmen bleiben im Fokus der Kartellswächter.

Die Tegut-Übernahmen bleiben im Fokus der Kartellswächter.

Quelle: zVg tegut

Mit der Verlängerung erhalten Edeka und Tegut-Eigentümerin Migros mehr Zeit, die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Behörde auszuräumen. Edeka will 202 Tegut-Filialen, 41 Teo-Standorte, die Zentrale in Fulda sowie die Bäckerei Herzberger und den Logistikstandort Hünfeld-Michelsrombach übernehmen. Das Bundeskartellamt hatte im Juli angekündigt, das Vorhaben nach vorläufiger Einschätzung vollständig untersagen zu wollen.

Die Behörde sieht bei 38 Filialen in 37 regionalen Märkten eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs. Ein erster Vorschlag von Edeka, auf neun Standorte zu verzichten, reichte dem Kartellamt nicht aus. Die Behörde prüft laut lz-net.de derzeit ein neues Zusagenangebot von Edeka. Einzelheiten dazu seien jedoch bislang nicht bekannt. Bei neun der betroffenen Tegut-Standorte würde Edeka nach den bisherigen Ermittlungen einen Marktanteil von mehr als 40 Prozent erreichen. Bei weiteren 25 Standorten läge er zwischen 35 und 40 Prozent. Die verlängerte Frist könnte mit Zustimmung der Beteiligten nochmals ausgedehnt werden.