Bundesverwaltungsgericht behandelt Emmentaler-Gesuch

Die Sortenorganisation Emmentaler möchte die Verarbeitungsfrist für Rohmilch von 24 auf 29 Stunden verlängern, damit auch Melkroboter verwendet werden können, ohne dass das Pflichtenheft verletzt wird. Weil das Bundesamt für Landwirtschaft ein entsprechendes Gesuch abgelehnt hat, entscheidet nun das Bundesverwaltungsgericht.

Bundesverwaltungsgericht behandelt Emmentaler-Gesuch

Das Gesuch der Sortenorganisation Emmentaler für eine Verlängerung der Verarbeitungsfrist von Milch von 24 auf 29 Stunden wird derzeit vom Bundesverwaltungsgericht behandelt. Es wurde vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) abgelehnt, die Sortenorganisation ist deshalb vor das Bundesgericht gegangen. Der Grund für das Gesuch ist, dass Rohmilch, die mit Automatischen Melksystemen gemolken wird, älter als 24 Stunden sein kann, weil die Milch nur einmal am Tag abgeholt wird. Jürg Simon, der Anwalt der Sortenorganisation, argumentierte gemäss den Tamedia-Zeitungen, der technologische Fortschritt könne dazu führen, dass gewisse Vorgnge gelockert werden sollten. Pflichtenhefte dürften nie starr sein. Die Frist von 24 Stunden sei willkürlich und könne problemlos gelockert werden.

Die Milchqualität werde durch automatische Melksysteme nicht beeinträchtigt, sagte Simon. Ein Vertreter von Agroscope bestätigte, dass mit Melkrobotern die Hygiene besser, auch die Kühlkette sei besser gewährleistet.

Das BLW hatte in seiner Ablehnung des Gesuchs vom November 2025 vorgeschlagen, dass es Alternativen gebe wie das Sperren der Melksysteme für einzelne Stunden, eine zweimalige Milchabholung oder einen separaten Milchtank. Das sei nicht praktikabel, sagte Simon gemäss Tamedia. Eine temporäre Sperre der Melkroboter störe den Betriebsablauf, zusätzliche Transporte seien teuer und nicht ökologisch. Milch, die in einem Tank gesammelt werden, könne nicht zu Emmentaler verarbeitet werden.

Sonja Eschmann, die Vertreterin des BLW, sagte, rein wirtschaftliche Gründe reichten nicht aus, um ein Pflichtenheft abzuändern. «Wer einen Melkroboter anschafft, muss auch Kompromisse eingehen können.» Vor allem aber bestehe die Gefahr der Konsumententäuschung. Die Sortenorganisation schreibe sie von einer langen Tradition und dass die Rohmilch täglich verarbeitet werde. «Sie lebt ihrem eigenen Image nicht nach.»

Die Sortenorganisation hat einen Beweisantrag gestellt. Sie möchte mit einem Gutachten aufzeigen, wie sich eine Sperre der Melksysteme auswirke. Dafür hat sie bis Anfang Juli Zeit. Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb am Montag noch kein Urteil gefällt.